Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Information der Gebührenpflichtigen, z.B. direkt auf dem Gebührenbescheid, darüber erfolgen kann, dass unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 der Gebührensatzung die Gebühr ermäßigt werden kann.
https://www.freie-waehler.ruhr/wp-content/uploads/2022/04/cropped-FW-Logo1280.png00Adminhttps://www.freie-waehler.ruhr/wp-content/uploads/2022/04/cropped-FW-Logo1280.pngAdmin2019-10-16 19:08:262019-10-16 19:08:26Entwässerungssatzung, Information der Zahlungspflichtigen (Essen, FA)
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